Entsorgung von Altgeräten


Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland ist die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage bildet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das seit 2005 in Kraft ist und auf der EU-Richtlinie WEEE basiert. Ziel ist es, Umwelt und Gesundheit zu schützen und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.
Hersteller, Händler und Verbraucher tragen gemeinsam Verantwortung:

  • Verbraucher dürfen Altgeräte nicht über den Hausmüll entsorgen.

  • Händler müssen unter bestimmten Bedingungen Altgeräte zurücknehmen.

  • Hersteller sind zur Registrierung, Rücknahme und umweltfreundlichen Verwertung verpflichtet.

Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten

1. Rückgabe beim Händler

  • Kleingeräte (≤ 25 cm): Kostenlos abzugeben bei jedem Händler mit ≥ 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte – auch ohne Neukauf.

  • Großgeräte: Rücknahme nur bei Kauf eines gleichartigen Neugeräts möglich (z. B. beim Kauf eines neuen Kühlschranks wird der alte kostenlos mitgenommen).

2. Kommunale Entsorgung

  • Abgabe am Recyclinghof: Kostenlos, flächendeckend verfügbar.

  • Abholung nach Vereinbarung: Viele Städte bieten kostenpflichtige Abholung (z. B. 10–30 €).

  • Sonderaktionstage: Einige Kommunen bieten feste Sammeltermine im Jahr.

3. Herstellerservice

Einige Markenhersteller bieten eigene Rücknahmeprogramme über Website oder Kundenservice an.

Umweltgerechte Behandlung

Im Recyclingprozess erfolgt eine fachgerechte Zerlegung:

  • Kühlgeräte: Entnahme von Kühlmitteln und Ölen zum Schutz der Umwelt.

  • Elektronikkomponenten: Extraktion von Schadstoffen (z. B. Blei, Quecksilber) und Wiedergewinnung von Edelmetallen.

  • Wiederverwendbare Geräte: Reinigung und Reparatur zur Weitergabe als Second-Hand-Produkte.

Datenschutz

Vor Abgabe bitte alle persönlichen Daten von Smartphones, Computern oder ähnlichen Geräten löschen. Rücknahmestellen bieten keine Datenlöschung an.

Kennzeichnung

Achten Sie auf das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Es zeigt an, dass das Gerät nicht in den Hausmüll darf.

Folgen bei Verstößen

Illegales Entsorgen kann zu Bußgeldern führen. Seit 2023 sind Onlinehändler verpflichtet, ihre WEEE-Registrierungsnummer anzugeben – bei Verstoß droht ein Verkaufsverbot.

Ökologische Vorteile

Deutschland recycelt jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott, mit einer Wiederverwertungsquote von über 80 %:

  • Rückgewinnung von Metallen wie Kupfer, Aluminium, Gold und Silber

  • Kunststoffverwertung als Sekundärbrennstoff oder Baumaterial

Online-Dienste

  • Recyclinghöfe finden: Über regionale Entsorgungsportale oder kommunale Websites

  • WEEE-Registrierung: Für ausländische Hersteller mit Bevollmächtigten in Deutschland möglich